Freitag, 29. März 2013

Ablassgewinnung am Karfreitag

Wer am Karfreitag die Liturgie des Leidens und Sterbens des Herrn andächtig mitfeiert und dabei an der Kreuzverehrung teilnimmt, dem wird unter den üblichen Bedingungen ein vollkommener Ablass gewährt.

Allgemeine Bedingungen zur Gewinnung eines Ablass

Neben dem jeweiligen Werk oder Ablassgebet:


1. Empfang des Bußsakramentes (bis zu 20 Tage vor oder nach dem Ablasswerk); entschlossene Abkehr von jeder Sünde 

2. Empfang der heiligen Eucharistie 

3. Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters. Dies kann ein „Vaterunser“ und Gegrüßet seiest Du, Maria“ oder ein Gebet nach freier Wahl sein. 

2 Kommentare:

  1. Vergelt's Gott! Dahin machen wir uns jetzt dann gleich auf den Weg. Beichte ist nach der Karfreitagsliturgie.

    Von 4 Uhr bis 5 Uhr heute früh haben wir eine Stunde der Anbetung in unserem Messort übernommen.
    Wachet und Betet mit mir! So schön wo dies noch so gepflegt wird.

    Gesegnete Kar- und Ostertage!

    Roger

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    1. Anbetung, schön! Wir gehen auch gleich - wieder - bei uns war der Kreuzweg schon heute morgen.
      Euch auch einen gesegneten Karfreitag und gesegnete Ostertage!

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