Dienstag, 5. Februar 2013

Aus den Requisiten der Gestapo bei der Verfolgung von Priestern

Zu den Requisiten der Gestapo bei der Verfolgung von Priestern wegen angeblicher Sittlichkeitsverbrechen gehörte die Fabrizierung von falschem Beweismaterial. 
Örtliche NS-Funktionäre besorgten die falschen Zeugen in den Kreisen von labilen Elementen, fanatischen SA-Leuten etc. – Wenn sich im Verlauf solcher Verfahren die Wahrheit herausstellte, wurden jedoch die Zeugen für die Wahrheit in „Schutzhaft“ genommen. 

Im Naziregime dienten fabrizierte Sittlichkeitsanklagen in besonderem Maße dem Kirchenkampf, weil die NSDAP durch ihre Propagandamaschinen in diesen Fällen auf die Gefühle der Bevölkerung leicht einwirken konnte.

Außerdem hatten solche Sittlichkeitsprozesse einen besonderen Vorteil. Gleichgültig, ob das gerichtliche Urteil hart oder milde ausfiel, konnte man anschließend an die Strafverbüßung die Verbringung des Priesters ins KZ zum langsamen Verhungern anordnen. 
Dies entsprach dem Zusammenarbeiten zwischen Reichsjustizministerium und Reichssicherheitshauptamt, dem die Staatsanwälte des Dritten Reiches nur selten Widerstand leisten wollten und wegen ihrer eigenen Sicherheit manchmal vielleicht auch nicht konnten.

Alles aus : Priester vor Hitlers Tribunalen, Benedicta Maria Kempner


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