"Solange ein Mensch nicht schuldig ist, ist sein Leben unverletzbar. Jede Handlung, die direkt darauf gerichtet ist, es zu zerstören, ist also unsittlich.
Es ist ganz gleich, ob es sich um embryonales oder vollentwickeltes oder schon an seinem Abschluss stehendes Leben handelt.“
(Ansprache 12.11.1944; HK II, 26)
"Schuldloses Menschenleben ist unantastbar, und jeder direkte oder indirekte Eingriff in dasselbe ist Verletzung eines der Grundgesetze, ohne die ein sicheres menschliches Zusammenleben unmöglich ist.“
(Ansprache 29.10. 1951; HK VI, 113)
(Ansprache 12.11.1944; HK II, 26)
"Schuldloses Menschenleben ist unantastbar, und jeder direkte oder indirekte Eingriff in dasselbe ist Verletzung eines der Grundgesetze, ohne die ein sicheres menschliches Zusammenleben unmöglich ist.“
(Ansprache 29.10. 1951; HK VI, 113)
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