Während sowohl Papst Franziskus als auch Papst Benedikt XVI. Bischöfe aus dem Amt entfernt haben, war ihre Macht, das tun zu können, vorher noch nicht so explizit im Kirchenrecht festgeschrieben, schreibt NCR.
Diese Befähigung ist jetzt im Artikel 5 des „Rescriptum“ formuliert. Darin steht, dass der Papst, wenn er es „in einigen Fällen für notwendig hält, einen Bischof bitten kann, seinen Rücktritt aus dem Hirtenamt anzubieten.“
Wie diese Fälle gelagert sein müssen, in denen der Papst so etwas für notwendig halten kann, steht dort nicht.
Im Rescriptum steht zwar statt „Papst“ in Artikel 5 „die zuständige Autorität kann den Bischof bitten, seinen Rücktritt anzubieten“, aber NCR erklärt, dass es sich dabei nur um den Papst handeln kann.
Im Rescriptum steht zwar statt „Papst“ in Artikel 5 „die zuständige Autorität kann den Bischof bitten, seinen Rücktritt anzubieten“, aber NCR erklärt, dass es sich dabei nur um den Papst handeln kann.
Wie gesagt, NCR, die immer einen guten Draht nach Rom haben, legen das ganze so aus, wie in der Überschrift kurz zusammengefasst.
Bericht von Radio Vatikan, was das Rescriptum noch alles enthält: hier
Der Bischof, den Papst Franziskus entfernt hat, wobei die Art und Weise der Amtsenthebung weltweit einiges Aufsehen erregt, wie auch NCR schreibt, war Bischof Livieres Plano. Wie es dabei zuging steht in diesem Post.
Bericht von Radio Vatikan, was das Rescriptum noch alles enthält: hier
Der Bischof, den Papst Franziskus entfernt hat, wobei die Art und Weise der Amtsenthebung weltweit einiges Aufsehen erregt, wie auch NCR schreibt, war Bischof Livieres Plano. Wie es dabei zuging steht in diesem Post.