Ich habe nie begriffen, wie man als katholischer Christ ein Abonnement des „Spiegel“ halten kann.
Die Kirche hat in der Vergangenheit die Verbreitung gefährlicher Schriften zu verhindern versucht, indem sie solche verbot.
Sie hat seit 1564 – also seit dem Konzil von Trient – ein Verzeichnis verbotener Bücher aufgestellt, den so genannten Index – „Index Librorum Prohibitorum“. Das waren Warnungstafeln, die da aufgerichtet wurden.
Der Christ, der diese Bücher in die Hand bekam, wusste: Die Kirche hat hier ein Fragezeichen gesetzt. Man erhielt ohne weiteres die Erlaubnis, diese Bücher zu lesen, die so genannte Indexerlaubnis, wenn man Grund hatte, sie zu erbitten.
Aber der Index war nützlich, weil er eben vor den Gefahren warnte, die – meinetwegen – vom Schrifttum von Immanuel Kant ausgehen. Seine Philosophie ist eine Verirrung. Kant war übrigens sehr katholikenfeindlich. Von ihm stammt das Wort, dass jeder Gottesdienst, also auch der, den wir halten, „Afterdienst Gottes“ ist. Er ist niemals in eine Kirche gegangen, auch nicht, als er als Rektor der Universität dazu verpflichtet war. Das ist Immanuel Kant.
Der Index wurde im Jahre 1966 abgeschafft. Es gibt heute kein nachträgliches Bücherverbot mehr. Gegen die Abschaffung des Index hat sich in Deutschland nur eine einzige Stimme erhoben: Sie können sich denken, wer das gewesen ist.
Seitdem sind die einzelnen Christen auf ihr eigenes Urteil in Fragen der Rechtgläubigkeit der Autoren, verwiesen, d. h. sie werden allein gelassen. Ist denn jedermann fähig, über Wert und Unwert religiöser Schriften zu urteilen? Soll ihm dabei nicht von kirchlicher Seite geholfen werden?
Im kirchlichen Gesetzbuch steht:
„Es ist Recht und Pflicht der Hirten der Kirche, darüber zu wachen, dass nicht durch Schriften oder Medien Glaube oder Sitten der Gläubigen Schaden nehmen können. Und so können die Hirten verlangen, dass von Gläubigen herauszugebende Schriften, die den Glauben und die Sitten berühren, ihrem Urteil unterworfen werden. Schließlich haben sie Schriften zurecht- und zurückzuweisen, die dem rechten Glauben und den Sitten schaden.“
Das sind gute und richtige Bestimmungen im Kanon 823 des Gesetzbuches, aber sie stehen nur auf dem Papier. Sie bleiben völlig unbeachtet.
Unglaube und Unsittlichkeit strömen mit aller Macht auf die Gläubigen ein.
Irriges lehrende Theologen können heutzutage ihre Irrtümer völlig ungehindert den Gläubigen vortragen.
Die Bücher von Hans Küng, die ja doch alle einen falschen Glauben lehren, sind in Hunderttausenden von Exemplaren verbreitet. (...)
Alles aus der Predigt des Kirchenrechtlers Prälat Prof. Dr. Georg May:
Gefahren für den Glauben
Gefahren für den Glauben