Dienstag, 21. Oktober 2014

Über große Gefahren für Katholiken durch glaubenswidrige Schriften

(...) Große Gefah­ren gehen vom gedruck­ten Wort aus. Der gläu­bige Christ ist gehal­ten, glau­bens­wid­rige Schrif­ten zu ver­mei­den. 
Ich habe nie begrif­fen, wie man als katho­li­scher Christ ein Abon­ne­ment des „Spie­gel“ hal­ten kann. 

Die Kir­che hat in der Ver­gan­gen­heit die Ver­brei­tung gefähr­li­cher Schrif­ten zu ver­hin­dern ver­sucht, indem sie sol­che ver­bot. 
Sie hat seit 1564 – also seit dem Kon­zil von Tri­ent – ein Ver­zeich­nis ver­bo­te­ner Bücher auf­ge­stellt, den so genann­ten Index – „Index Libro­rum Pro­hi­bi­to­rum“. Das waren War­nungs­ta­feln, die da auf­ge­rich­tet wur­den. 

Der Christ, der diese Bücher in die Hand bekam, wusste: Die Kir­che hat hier ein Fra­ge­zei­chen gesetzt. Man erhielt ohne wei­te­res die Erlaub­nis, diese Bücher zu lesen, die so genannte Inde­x­er­laub­nis, wenn man Grund hatte, sie zu erbit­ten. 

Aber der Index war nütz­lich, weil er eben vor den Gefah­ren warnte, die – mei­net­we­gen – vom Schrift­tum von Imma­nuel Kant aus­ge­hen. Seine Phi­lo­so­phie ist eine Ver­ir­rung. Kant war übri­gens sehr katho­li­ken­feind­lich. Von ihm stammt das Wort, dass jeder Got­tes­dienst, also auch der, den wir hal­ten, „After­dienst Got­tes“ ist. Er ist nie­mals in eine Kir­che gegan­gen, auch nicht, als er als Rek­tor der Uni­ver­si­tät dazu ver­pflich­tet war. Das ist Imma­nuel Kant. 

Der Index wurde im Jahre 1966 abge­schafft. Es gibt heute kein nach­träg­li­ches Bücher­ver­bot mehr. Gegen die Abschaf­fung des Index hat sich in Deutsch­land nur eine ein­zige Stimme erho­ben: Sie kön­nen sich den­ken, wer das gewe­sen ist. 

Seit­dem sind die ein­zel­nen Chris­ten auf ihr eige­nes Urteil in Fra­gen der Recht­gläu­big­keit der Auto­ren, ver­wie­sen, d. h. sie wer­den allein gelas­sen. Ist denn jeder­mann fähig, über Wert und Unwert reli­giö­ser Schrif­ten zu urtei­len? Soll ihm dabei nicht von kirch­li­cher Seite gehol­fen wer­den? 

Im kirch­li­chen Gesetz­buch steht: 
„Es ist Recht und Pflicht der Hir­ten der Kir­che, dar­über zu wachen, dass nicht durch Schrif­ten oder Medien Glaube oder Sit­ten der Gläu­bi­gen Scha­den neh­men kön­nen. Und so kön­nen die Hir­ten ver­lan­gen, dass von Gläu­bi­gen her­aus­zu­ge­bende Schrif­ten, die den Glau­ben und die Sit­ten berüh­ren, ihrem Urteil unter­wor­fen wer­den. Schließ­lich haben sie Schrif­ten zurecht- und zurück­zu­wei­sen, die dem rech­ten Glau­ben und den Sit­ten scha­den.“ 
Das sind gute und rich­tige Bestim­mun­gen im Kanon 823 des Gesetz­bu­ches, aber sie ste­hen nur auf dem Papier. Sie blei­ben völ­lig unbe­ach­tet. 
Unglaube und Unsitt­lich­keit strö­men mit aller Macht auf die Gläu­bi­gen ein. 

Irri­ges leh­rende Theo­lo­gen kön­nen heut­zu­tage ihre Irr­tü­mer völ­lig unge­hin­dert den Gläu­bi­gen vor­tra­gen. 
Die Bücher von Hans Küng, die ja doch alle einen fal­schen Glau­ben leh­ren, sind in Hun­dert­tau­sen­den von Exem­pla­ren ver­brei­tet. (...)

Alles aus der Predigt des Kirchenrechtlers Prälat Prof. Dr. Georg May:
Gefah­ren für den Glau­ben 



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