Montag, 19. November 2012

Papst Pius XI. zur Schwangerschaftsunterbrechung

Pius XI. (ER 64): "...Aber was für ein Grund vermöchte jemals auszureichen, um die direkte Tötung eines Unschuldigen zu rechtfertigen? Denn darum handelt es sich hier. Mag man die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten!" 
Gleich heilig ist beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. Ganz zu Unrecht wird diese Befugnis gegen Unschuldige aus dem Recht der Gewalt über Leben und Tod gefolgert, die doch nur Schuldigen gegenüber Geltung hat. 

Auch das Recht der gewaltsamen Verteidigung gegen einen ungerechten Angreifer kommt hier nicht in Frage. Wer wollte wohl ein unschuldiges Kind einen ungerechten Angreifer nennen? Und ein ,Notstandsrecht´, das hier bis zur direkten Tötung eines Schuldlosen reichte, gibt es nicht."

Ein "ungerechter Angreifer"?

Aus Herders Sozialkatechimus Fr. 38, Band II, von P. Eberhard Welty OP:
"Ist die Schwangerschaftsunterbrechung erlaubt? 
Unmittelbare und vorsätzliche Schwangerschaftsunterbrechung ist Mord, den keine gute Absicht und keine menschliche Gewalt rechtfertigen kann."

Siehe auch die Predigt: Die Abtreibung


2 Kommentare:

Marcus, der mit dem C hat gesagt…

Das Wort "Schwangerschaftsunterbrechung" ist schon ein Skandal in sich. Oder gibt es einen Fall, in dem eine Frau nach einer erfolgreichen Abtreibung diese Schwangerschaft nach einer Weile wieder fortsetzen konnte?

Martina Katholik hat gesagt…

Ja sehr richtig bemerkt, Marcus, das hat man in der Welt auch gemerkt, deshalb sagt man heute ja auch nur noch "Abtreibung", damit keiner mehr auf die Idee kommt, das könnte was mit "Schwangerschaft" zu tun haben.
Man treibt nur den "unerwünschten Zustand" ab.

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