Donnerstag, 9. Oktober 2014

Beraterpaare auf Synode dürfen ungestraft katholisches Kirchenrecht und Lehre beklagen

Wie schon kürzlich gesagt, jeder Progressive wusste, was die Aufforderung des Papstes zur Synodeneröffnung: „Redet bitte offen!“ zu bedeuten hatte.

Anfang dieser Woche durfte dann auch ein Ehepaar auf der Synode so tun, als gäbe es kein sechstes Gebot und keine himmelschreienden Sünden und stellte das auch noch als "zukünftiges Modell" für Pfarreien vor.

Gestern nahm ein anderes "Berater-Ehepaar" aus Südafrika die Unauflöslichkeit der Ehe und die kirchlichen Eheannulierungsverfahren unter Beschuss. 
Solche "Impulsreferate" der Paare eröffnen die jeweilige Synodensitzung. (Quelle)
Wohl gemerkt, bei alledem sitzen der Papst und 192 Bischöfe dabei und hören brav und ruhig zu.

Was kann man nämlich seit gestern auf Radio Vatikan lesen:

Das Ehepaar aus Südafrika ging auch auf das katholische Eucharistieverbot für wiederverheiratete Geschiedene ein. Viele Betroffene fühlten sich von der Kirche alleingelassen. 
Als Beispiel nannten sie eine wiederverheiratete Geschiedene, die zum Katholizismus konvertieren wollte, sich schließlich aber von der Gemeinde abwandte, nachdem ihr Eheannullierungsverfahren gescheitert war. 
„Wenn Gott der letzte Vergebende und voll Mitgefühl ist, dann sollten diesen Paaren ihre früheren Fehler verziehen werden. Sie werden aber ständig daran erinnert und wegen ihrer vergangenen Beziehungen oder Fehler für schuldig erklärt, indem sie nicht an der Kommunion teilnehmen dürfen“, betonte das Beraterpaar. *
Was heißt das aus dem Progessivkatholischen übersetzt? 
Was bedeutet „gescheitertes Ehenannullierungsverfahren“? 

Es bedeutet: Die „wiederverheiratete Geschiedene“, die zum Katholizismus konvertieren wollte und sich dann aber von „der Gemeinde abwandte“, hatte von der katholischen Kirche erfahren, dass ihre erste Ehe gültig war, und daher nicht annulliert, d. h. für niemals existierend, erklärt werden konnte. 

Sie weiß daher jetzt schwarz auf weiß, dass sie nicht „wiederverheiratet“ ist. 
Will sie trotzdem mit ihrem Ehebruch zusammenleben, mit dem sie sich fälschlich als "wiederverheirat" sieht, ist sie weiterhin fortgesetzte Ehebrecherin, wie in solchen Fällen ja sogar Kardinal Kasper weiß.

Dass diese Frau nach Mitteilung der wahren Sachverhalte beleidigt war, wird in dem Text von Radio Vatikan als Übel erklärt. Nochmals: Dies alles wurde 
ungerügt vor Papst und 192 Bischöfen vorgetragen von einem handverlesenen Berater-Ehepaar.

Zusätzlich wurde von dem Beraterpaar eine weiterhin vor Gott (!) gültige erste Ehe als „vergangene Beziehung“ oder „früherer Fehler“ erklärt und der Kirche auch noch vorgeworfen, dass solche Leute mit noch gültigen Ehen, die sich aber irrigerweise als "wiederverheiratet" ansehen, nicht an der „Kommunion teilnehmen dürfen“.

Dann wird noch suggeriert, Gott hätte diese "vergangenen Fehler" schon vergeben. 
Gott verzeiht aber nur bereute Sünden und nicht, wenn jemand unbußfertig weiterhin mit seinem Ehebruch zusammenleben will, obwohl er von der Kirche sogar schriftlich hat, dass seine erste Ehe gültig ist.

Wer es noch nicht weiß, im Vatikan weiß man es offensichtlich nicht mehr: die „Kommunion“ ist der wahre Leib Christi und wer Ihn im Stand der Todsünde (d. h. als „wiederverheirateter Geschiedener“) empfängt, kommt noch sicherer in die Hölle als ohnehin durch seine unbereute, fortgesetzte schwere Sünde schon. Das ist katholische, von Gott geoffenbarte Lehre in alle Ewigkeit, ganz gleich, wer gerade in Rom sitzt.

Ich kann dazu nur aus eigener Erfahrung sagen: Es kann dieser „wiederverheirateten Geschiedenen“, die angeblich zum katholischen Glauben konvertieren wollte, nicht besonders ernst gewesen sein. 
Als ich konvertieren wollte, wurde natürlich auch meine Ehe untersucht. Mein Mann war vorher schon einmal mit einer Katholikin in einer Zivilehe verheiratet gewesen, er selbst war damals schon aus der protestantischen „Kirche“ ausgetreten. 

Mein Konversions-Pfarrer und ich zitterten damals, was die Diözese zu dieser Zivilehe sagen würde. 
Wenn die Diözese gesagt hätte, dass diese Zivilehe gültig ist, hätte ich meinen dann nicht-Mann verlassen. Wenn man seine Seele retten will, muss man einige Opfer zu bringen bereit sein. Ich hätte niemals mit einem vor Gott noch verheirateten Mann zusammenleben wollen. Wie kann man Gott so beleidigen wollen, der Ehebruch im 6. und 9. Gebot schwer verboten hat?

Gott sei Dank kam es anders und zumindest dieses Opfer wurde von mir nicht verlangt, denn die Diözese erklärte, dass eine Ehe wegen Formfehlers nie zustande gekommen war. Zum Zeitpunkt der Zivileheschließung war das Kirchenrecht nämlich noch so, dass man als Katholik einen in einer schismatischen „Kirche“ Getauften nicht nur zivil, sondern auch in der katholischen Kirche hätte heiraten müssen. 
Da die Nicht-Ehefrau meines Mannes aber damals schon lange innerlich apostasiert war, hatte sie dafür keinen Bedarf gehabt. 
Daher war unsere Ehe die erste vor Gott gültige Ehe meines Mannes.

Wenn man konvertieren will, muss man sich den Regeln und Geboten der heil. Mutter Kirche freiwillig unterwerfen. 
Wer das nicht will, dem geht es offensichtlich um etwas anderes, als um die Wahrheit, die man nur in der katholischen Kirche finden kann. 
Gott sei es geklagt, dass es heutzutage unter Prälaten und Professoren sehr schick ist, zu leugnen, dass nur in der Katholischen Kirche die Wahrheit über Gott gefunden werden kann und nirgends anders.

Wenn ich mal Zeit habe, mache ich mir die Arbeit und recherchiere, was das für Vereinigungen sind, denen diese handverlesenen "Berater-Ehepaare" vorstehen. Die Liste dazu gibt es hier.


* Der offizielle Text aus dem Vatikan, auf den sich Radio Vatikan bezieht, findet sich hier. Im Original liest sich das Ganze noch krasser als bei Radio Vatikan.



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