Dass hinter den ganzen "Anti-Terror"-Vorgängen der letzten Tage eine UN-Resolution steht, habe ich eher zufällig gefunden, weil Zeitungen des Springer-Verlags eine UN-Resolution erwähnt haben.
Wenn ich "UN" höre, werde ich immer hellwach. Um welche UN-Resolution es sich handelt, musste ich im Internet selber versuchen herauszufinden.
Wenn ich "UN" höre, werde ich immer hellwach. Um welche UN-Resolution es sich handelt, musste ich im Internet selber versuchen herauszufinden.
Scheinbar geht die von der UNESCO "gehütete" Pressefreiheit nicht so weit, dass deutsche Zeitungen ihren Lesern die Nummer einer UN-Resolution mitteilen dürfen, genau wie man über UN, die UNESCO, UNDP, UNEP, und die etlichen anderen Sondereinheiten der UN, ganz zu schweigen von den hunderten NGOs, die teils seit Jahrzehnten mit ihnen zusammen arbeiten, so gut wie nie etwas erfährt.
Text der UN-Resolution 2178:
http://www.un.org/press/en/2014/sc11580.doc.htm
http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2178%20(2014)
Was ist eine UN-Resolution überhaupt:
Vor oder nach dem Lesen der folgenden Ausschnitte aus jüngeren und älteren Presseartikeln sollte man unbedingt dieses Audio (Link anklicken und dann oben rechts) anhören:
Am besten sollte man es zweimal anhören, um wirklich zu verstehen, was dort und im Text unten gesagt wird; wer weiß außerdem, wie lange es noch online ist.
Es geht nämlich darum, dass mittels dieser UN-Resolution das Strafrecht extrem - freiheitseinschränkend - ausgeweitet wird und zwar so, dass demnächst schon Vorhaben, also Gedanken, und nicht wie bisher nur Taten bestraft werden können; dass mit dieser UN-Resolution die nationalen Parlamente der Staaten umgangen werden, weil sie bindend ist und vor allem; dass nirgends festgelegt ist, wie "Terrorist" oder auch "terroristische Gruppe" weltweit definiert ist, so dass diese Festlegung den einzelnen 193 Staaten überlassen bleibt, die das missbrauchen könnten, um sich so jeweils unliebsamer Gruppen zu entledigen.
Eine weltweit akzeptierte Definition des Terrorismus oder eine klare Abgrenzung, wer als Terrorist oder Terrororganisation zu gelten hat, konnte bislang nicht erreicht werden. Der Grund ist nachvollziehbar. Etwas flapsig formuliert:
Wer für einen Teil der UN-Mitglieder als Terrorist galt, der war meist für andere ein Befreiungs- oder ein legitimer Widerstandskämpfer.
Quelle
In den folgenden Texten habe ich extra fett markiert, worauf die beiden Juristinnen im Audio "Strafbare Gedanken?" (Link oben) Bezug nehmen.
Bundesjustizminister Heiko Maas will im Kampf gegen Extremisten die Gesetze verschärfen.
"Ich werde bereits im Januar ein Paket vorlegen, mit dem wir noch härter gegen Terroristen vorgehen können", sagte Maas der "Bild". "Dann schaffen wir einen eigenen Straftatbestand gegen die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen etwa durch Spenden", sagte der SPD-Politiker.
"Die Reisen von Islamisten in Kriegsgebiete werden noch weitgehender unter Strafe gestellt – wenn zum Beispiel in Syrien ein Terrorcamp aufgesucht werden soll."
Mit den Gesetzesvorhaben reagierte der Minister auch auf eine Resolution des UN-Sicherheitsrats. Das Gremium hatte im September 2014 die Staatengemeinschaft zu schärferen Kontrollen von mutmaßlichen Extremisten aufgerufen. Damit soll verhindert werden, dass radikale Gruppen wie der Islamische Staat (IS) weiteren Zulauf bekommen.Was hat Herr Maas der "Bild" gesagt?
Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article136272639/So-will-
die-Regierung-gegen-Extremisten-vorgehen.html
Die BILD fragte Bundesjustizminister Heiko Maas (48, SPD): In der Koalition ist Streit um die Konsequenzen aus dem Attentat von Paris ausgebrochen. Warum sperren Sie sich gegen härtere Sicherheitsgesetze?
Heiko Maas: „Das tue ich ganz und gar nicht! Ich werde bereits im Januar ein Paket vorlegen, mit dem wir noch härter gegen Terroristen vorgehen können: Dann schaffen wir einen eigenen Straftatbestand gegen die finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen etwa durch Spenden. Und: Die Reisen von Islamisten in Kriegsgebiete werden noch weitgehender unter Strafe gestellt – wenn zum Beispiel in Syrien ein Terrorcamp aufgesucht werden soll.“
BILD: Und wie lässt sich dass im Einzelfall beweisen?
Maas: „Das ist meist nicht das Problem. Einige junge Männer hinterlassen Briefe an Freunde und Verwandte. Da steht dann drin: "Wir sehen uns bei Allah wieder...." Dies und vieles mehr gibt den Behörden dann Anlass, zu ermitteln.“
Warum kommt dieses Gesetz erst jetzt?
Maas: „Wir stützen uns dabei auf eine UN-Resolution, die erst Ende September 2014 verabschiedet worden ist. Insofern haben wir sehr zügig gearbeitet. Immer in enger Abstimmung mit unseren europäischen Partnern. Und mit dem Innenminister.
Gemeint ist die UN-Resolution 2178 vom September 2014.
Dazu schrieb das Handelsblatt im letzten Jahr:
Dazu schrieb das Handelsblatt im letzten Jahr:
Es gibt auch Kritik an der Resolution. Das Papier sei ungenau und rechtfertige die Überprüfung oder gar Verfolgung unschuldiger Menschen. Zudem könnten die geforderten Vorschriften mit nationalen Bestimmungen kollidieren.
Text der UN-Resolution 2178:
http://www.un.org/press/en/2014/sc11580.doc.htm
http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2178%20(2014)
Was ist eine UN-Resolution überhaupt:
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Resolution
Zu dieser für alle 193 UN-Mitgliedsstaaten bindenden UN-Resolution berichtete die Tagesschau am 25.09.2014 folgendes:
Zu dieser für alle 193 UN-Mitgliedsstaaten bindenden UN-Resolution berichtete die Tagesschau am 25.09.2014 folgendes:
Brauchen wir schärfere Gesetze?
Die UN-Resolution verpflichtet die Staatengemeinschaft, härter gegen islamische Terroristen vorzugehen. Die Bundesregierung denkt nun über schärfere Gesetzen nach. Doch schon nach geltendem Recht drohen ausreisewilligen Extremisten harte Strafen.
Von Simone von Stosch, tagesschau.de
Rund 15.000 Ausländer haben sich, so schätzen die Geheimdienste, den dschihadistischen Gruppen im Irak und Syrien angeschlossen. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass über 450 Kämpfer aus Deutschland stammen. Die selbsternannten Gotteskrieger verbreiten Angst und Schrecken und überziehen den Irak und Syrien mit ihrem Terror.
Auf sie zielt die UN-Resolution 2178, die der Sicherheitsrat am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat. Die Resolution soll den Strom ausländischer Terrorkämpfer nach Syrien und in den Irak stoppen.
Die Staaten werden verpflichtet, alles zu tun, um die Ausreise von gewaltbereiten Extremisten in die Krisengebiete im Nahen Osten zu verhindern. Die Anwerbung von Terrorkämpfern und die Finanzierung ihrer Reisen sollen unter Strafe gestellt werden. Bürger, die sich einer Terrorgruppe anschließen oder ein Ausbildungslager von Terroristen besuchen, sollen strafrechtlich verfolgt werden.
Von den Staaten wird darüber hinaus eine bessere Kooperation verlangt. Die Sicherheitsbehörden sollen besser zusammen arbeiten, der Informationsaustausch über Terrorverdächtige intensiviert werden.
Die Abstimmung im UN-Sicherheitsrat fiel einstimmig aus. (Anmerkung von mir: nur 15 von 193 Staaten gehören diesem "Sicherheitsrat" an.)
Die Staaten werden verpflichtet, härter gegen die IS-Kämpfer vorzugehen. Die Resolution ist bindend, bei Verstößen können Staaten mit Wirtschaftssanktionen oder sogar militärischer Gewalt bestraft werden. Sie zielt vor allem auf die arabischen Staaten, die sich beim Vorgehen gegen die Rekrutierung junger Kämpfer für die IS bisher zurückhalten.
Was heißt das für unser Strafrecht?
Für Deutschland wirft die Resolution Fragen auf. Kann man einem Menschen seinen Personalausweis wegnehmen und in Haft setzen, weil er mutmaßlich beabsichtigt, sich dem "Islamischen Staat" anzuschließen?
Hierzulande steht zwar die Vorbereitung einer schweren Gewalttat unter Strafe, nicht aber die Absicht, es zu tun.
Aus der Union kommen nun Forderungen, Deutschland müsse seine Gesetze verschärfen. Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff sprach sich im ARD-Morgenmagazin dafür aus, künftig Personalausweise von Terrorverdächtigen markieren zu können und die Reisen in Ausbildungslager von Extremisten unter Strafe zu stellen. "Bereits die Ausbildung zum Terroristen soll künftig unter Strafe gestellt werden", so Schockenhoff.
Seit 2009 die Gesetze gegen Terroristen verschärft wurden, ist allerdings die Teilnahme an Trainingscamps auch nach geltendem Recht schon strafbar. Schon wer Kontakt zu einer islamistischen Terrorgruppe aufnimmt, verstößt gegen das Gesetz und muss mit harten Strafen rechnen. Und es ist auch nach geltendem Recht unter bestimmten Bedingungen möglich, einen Menschen an der Ausreise zu hindern durch den Entzug des Passes.
Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele hält die Verschärfung von Gesetzen deshalb für unnötig: "Das ist wieder mal so eine demonstrative Forderung, die so tut, als würden schärfere Gesetze bei der Terrorismusbekämpfung helfen", so Ströbele gegenüber tagesschau.de. Das Problem sei ein ganz anderes.
Man kann es Ausreisewilligen schwer nachweisen, dass sie sich dem "Islamischen Staat" anschließen wollen. Die Ermittlungsbehörden müssten hier ihre Anstrengungen intensivieren und auch international besser vernetzt sein.
Dennoch prüft die Bundesregierung nun, "inwiefern die UN-Resolution eine Änderung des Strafrechts erfordert", so Justizminister Heiko Maas gegenübertagesschau.de. Schon länger denken die Innenminister von Bund und Ländern über Gesetzesverschärfungen gegen islamische Extremisten nach. Dazu gehören unter anderem Regelungen für die Markierung oder den Entzug von Pässen. Auch eine mögliche Verschärfung des Personalausweisrechts ist im Gespräch.
Justizminister Maas will prüfen, ob die UN-Resolution eine Änderung des Strafrechts erfordert.
Die Innenminister denken auch darüber nach, die Möglichkeiten für den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft zu verschärfen. Bisher kann sie nur demjenigen entzogen werden, der in einer fremden Armee kämpft. Künftig könnte dies auf terroristische Gruppen ausgedehnt werden. Ströbele hält dies für nicht sinnvoll: "Das ist politisch nicht vertretbar. Die Leute sind ja hier in Deutschland zu Islamisten geworden. Es ist also auch unser Problem".
http://www.tagesschau.de/inland/dschihadisten-101.html