Donnerstag, 19. Februar 2015

Das Fasten: ein Akt der Tugend der Enthaltsamkeit

Papst Benedikt XIV. sagte im 18. Jahrhundert schlimme Übel voraus, falls eine Nachlässigkeit in der heiligen Übung der Fasten eintreten würde“. Diese Übel kann man heutzutage überall mit Schrecken betrachten.

Daher sollte jeder gute Katholik, so viel an ihm liegt, auch heute versuchen, das früher während der 40tägigen Fastenzeit für alle zwische
n dem 21. und 60. Lebensjahvorgeschriebene Abbruchfasten durchzuhalten.

Abbruchfasten heißt täglich einmaliges sich satt essen (kein sich voll essen) und zwei kleine Stärkungen.

Wie erklärt ein sehr guter (vorkonziliarer) Moraltheologe das Fasten:

"Das Fasten ist ein Akt der Tugend der Enthaltsamkeit. Die Tugend der Enthaltsamkeit besteht darin, dass die Esslust nach den Grundsätzen der Vernunft und des Glaubens gemäßigt wird.*   
Näherhin wird der Tugendakt des Fastens durch die Vernunft auf einen dreifachen sittlich wichtigen Zweck hingeordnet. 
  • Zunächst dient das Fasten der Zügelung der fleischlichen Begierden (2 Kor. 6,5). 
  • Sodann soll der Geist des Menschen sich freier erheben können zur Betrachtung der höheren Wahrheiten. 
  • Überdies soll das Fasten ein Mittel zur Buße und Genugtuung für die begangenen Sünden sein.** 
Ambrosius, Hieronymus, Augustinus und Leo I., um nur sie zu erwähnen, haben diese Zwecke des Fastens in eindringlicher Weise dargelegt.

Als spezifisch christliche Zwecke sind noch besonders hervorzuheben die Sühne für die erste Sünde der Menschheit° und der Zweck der Verähnlichung mit Christus. 
Soweit das Fasten notwendig ist zur Selbstbeherrschung, zur Sühne und zur Erhebung des Geistes ins Reich der höheren Wahrheit, verpflichtet den einzelnen das natürliche Sittengesetz, dass er das Mittel des Fastens anwende; das Gebot des Fastens ganz im allgemeinen trägt daher naturrechtlichen Charakter."
* (Nr. 128S.th. 2,2,q. 146, a.1f.)
** (Joel 2,1, S.th.2,2.q.147.a.1.)
° Augustinus. Sermo 65 de temp.
Zitat aus: Lehrbuch der Moraltheologie von Otto. Schilling, II. Band, Max Hueber Verlag, München, mit Imprimatur, 1928. S. 257


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