Die Erbsünde entstand als Folge des Sündenfalls von Adam und Eva und mit ihr kam der Verlust der übernatürlichen Gottebenbildlichkeit. Daher wird der Mensch nicht in dem Zustand der heiligmachenden Gnade geboren, den Gott dem ersten Menschenpaar Adam und Eva sozusagen als "Grundausstattung" geschenkt hatte:
Er gab ihm zu der natürlichen eine übernatürliche Gottähnlichkeit. Er wollte, dass der Mensch in sein inneres Leben hineingezogen wird, dass er nicht nur nach seinem Körper und seinem Geist Gott ähnlich ist, sondern dass er auch das göttliche Leben in sich trüge, das göttliche Leben, das wir die heiligmachende Gnade nennen. So hat Gott den ersten Menschen auch verähnlicht in seiner inneren Befindlichkeit. Er hat die geschaffene heiligmachende Gnade in seine Seele eingegossen.
Und mit der Gnade kam deren Begleitschaft, die göttlichen Tugenden Glaube, Hoffnung, Liebe, die Anlage, sittliche Tugenden zu erwerben. Es kamen die sieben Gaben des Heiligen Geistes, und so war der Mensch in einer wunderbaren Weise ausgestattet." (Quelle)
Im Zustand der Gnadenlosigkeit geboren zu werden, das ist das Wesen der Erbsünde. Die Erbsünde im strengen Sinne ist beschränkt auf den Zustand der Gnadenlosigkeit.
Die allerseligste Jungfrau Maria hingegen ist von jeder Makel der Erbsünde frei - d.h. unbefleckt - geblieben und wurde "gratia plena", d.h. "voll der Gnade" empfangen und geboren, ganz im Gegensatz zu jedem von uns:
und
Die Erbsünde
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Der Verlust der übernatürlichen Gottebenbildlichkeit
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Der Tod als Folge der Erbsünde
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Die allerseligste Jungfrau Maria hingegen ist von jeder Makel der Erbsünde frei - d.h. unbefleckt - geblieben und wurde "gratia plena", d.h. "voll der Gnade" empfangen und geboren, ganz im Gegensatz zu jedem von uns:
"Die Auserwählung und Weihung Mariens durch Gott drückt sich in wenigen Tatsachen deutlicher aus als in ihrer Freiheit von der Erbsünde und von der ungeordneten Begierlichkeit. Es ist ein Glaubenssatz unserer Kirche:
„Maria ist im ersten Augenblick ihres Daseins durch eine besondere Gnade des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Christi, des Erlösers, von jeder Makel der Erbsünde frei geblieben.“
Dieser Glaubenssatz wurde von Papst Pius IX. am 8. Dezember 1854 verkündet. Seitdem feiern wir am 8. Dezember das Fest der Unbefleckten Empfängnis.
Der Text der päpstlichen Definition vom 8. Dezember 1854 lautet folgendermaßen:
Wenn man diese Glaubenswahrheit verstehen will, muß man sich erst einmal klarmachen, was die Erbsünde ist und welches die Folgen der Erbsünde sind.(...)"Der Text der päpstlichen Definition vom 8. Dezember 1854 lautet folgendermaßen:
„Zur Ehre der heiligen, ungeteilten Dreifaltigkeit, zur Zierde und Verherrlichung der jungfräulichen Gottesgebärerin, zur Erhöhung des katholischen Glaubens und zum Wachstum der christlichen Religion erklären, verkünden und bestimmen Wir in Vollmacht unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und in Unserer eigenen:
Die Lehre, daß die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechtes, von jedem Fehl der Erbsünde rein bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und deshalb von allen Gläubigen fest und standhaft zu glauben.“
weiter lesen in: Die Freiheit Mariens von der Erbsünde
Siehe auch:
Die Unbefleckte Empfängnis Mariens
und
Der Sündenfall - Grundursache allen Elends auf der Welt
Siehe auch:
Die Unbefleckte Empfängnis Mariens
und
Der Sündenfall - Grundursache allen Elends auf der Welt
und
Die Lage der Schöpfung nach dem Sündenfallund
Die Erbsünde
und
Der Verlust der übernatürlichen Gottebenbildlichkeit
und
Der Tod als Folge der Erbsünde
und