Samstag, 7. Dezember 2013

Wer kann in den Pfarrgemeinderat gewählt werden?

Gerade im Briefkasten gefunden (eigene Hervorhebung):
„Gewählt werden können Katholiken, die aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen und sich nicht im offenen Gegensatz zur Lehre der r. k. Kirche befinden, das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben.“
Mir drängt sich folgende Frage auf: 
Können also solche Katholiken, die sich in geheim gehaltenem Gegensatz zur Lehre der r.(ömisch) k.(atholischen) Kirche befinden, gewählt werden?


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