Ablässe können generell auch den Armen Seelen im Fegfeuer zugewendet werden:
"Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuweden." (C. 9994 CIC).Allgemeine Bedingungen zur Gewinnung eines Ablass
Neben dem jeweiligen Werk oder Ablassgebet:
1. Empfang des Bußsakramentes (bis zu 20 Tage vor oder nach dem Ablasswerk); entschlossene Abkehr von jeder Sünde
2. Empfang der heiligen Eucharistie
3. Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters. Dies kann ein „Vaterunser“ und Gegrüßet seiest Du, Maria“ oder ein Gebet nach freier Wahl sein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen